Netzwerk der Hospitationsstätten

Komplexere Interventionen erfordern eine spezielle Qualifizierung. Die DeGIR unterstützt mit der Schaffung des DeGIR-Hospitationsnetzwerks, den Erwerb individueller Fähigkeiten durch Aufenthalte in externen Kliniken oder Abteilungen.

Eine Übersicht über die teilnehmenden Hospitationsstätte finden Sie in der Deutschlandskarte und der beiliegenden Liste.

Die Vermittlung von Hospitationen erfolgt über die DeGIR-Geschäftsstelle. Wenn Sie Interesse an der Hospitation in einer Einrichtung des DeGIR-Netzwerkes der Hospitationsstätten haben, richten Sie bitte Ihr Hospitationsgesuch an die DeGIR-Geschäftsstelle (E-Mail: degir@drg.de, Fax: 030 916070-22). Bitte verwenden Sie dabei folgendes Anfrageformular. Dieses gilt für Hospitationsgesuche und für Angebote von Hospitationsplätzen.

Voraussetzung für die Aufnahme als Hospitationsstätte ist die Zertifizierung als DeGIR- Ausbildungsstätte. Alle DeGIR-zertifizierten Ausbildungsstätten sind zur Teilnahme am Hospitationsnetzwerk eingeladen. Sollte Ihre Klinik als DeGIR-zertifizierte Ausbildungsstätte noch nicht Mitglied des Hospitationsnetzwerkes sein und Interesse an der Teilnahme bestehen, senden Sie bitte folgendes Formular an die DeGIR-Geschäftsstelle.

Die rechtliche Voraussetzung für die Aufnahme von Gastärzten haben wir in einem Muster- Hospitantenvertrag exemplarisch zusammengefasst. Der Vertrag kann von den Mitgliedern des Hospitationsnetzwerkes genutzt und um klinik-interne Vereinbarungen ergänzt oder angepasst werden. Der Mustervertrag ist nicht rechtsverbindlich. Wir empfehlen die Prüfung durch einen hausinternen Juristen. Haftungsansprüche an die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. können aus dem bereitgestellten Mustervertrag nicht abgeleitet werden.

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