Der bzw. die Vorsitzende des Direktoriums wird vom Vorstand der DRG bestimmt. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt der Präsident bzw. die Präsidentin des BDR.
Die Zusammensetzung des Direktoriums können Sie § 3 der Arbeitsordnung entnehmen. Die entsprechenden Personen finden Sie auf: https://drg.de/die-drg/gremien.